Bisher wurden 4 Vorauszahlungsraten eingehoben. Nach Abschluss aller Maßnahmen erfolgt eine Endabrechnung mit den jeweiligen Grundstückseigentümmern mittels eines Schlussbescheides (vermutlich 2025). Damit werden dann die endgültigen Beitragssätze festgesetzt. Die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen werden auf die endgültige Beitragshöhe angerechnet. Die Verwaltung geht derzeit zwar nicht davon aus, dass es zu größeren Änderungen bei den Grundstücks- oder Geschossflächenbeiträgen kommt, die vorläufigen Beitragssätze werden aber schon aus kalkulatorischen Gründen (höchstwahrscheinlich) nicht den endgültigen Beitragssätzen entsprechen. Naturgemäß wird es natürlich bei individuellen Änderungen der Grundstücks- und Geschossflächen zu Nach- bzw. Rückzahlungen kommen.
Weitere Informationen für die Grundstückseigentümer!
Es gelten folgende vorläufige Beitragssätze (§ 6 der VES):
Grundstücksflächenbeitrag: 1,44 €
Geschossflächenbeitrag: 15,14 €
Die VES-Satzung wird hier als download bereitgestellt:
pdf Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung 2020 (213 KB)
Hinweis: Grundlegendes zum Thema Verbesserungsbeiträge Markt Heidenheim, sowie Berechnungsgrundlagen sind unter diesem Link zu finden!