Information der Grundstückseigentümer - Verbesserungsbeiträge Abwasseranlage Heidenheim - Update 12.09.2022
Hinweis: Die Verwaltung bittet um Beachtung der 3. Rate der Verbesserungsbeiträge für die Abwasseranlage - Diese wird am 15.11.2022 zur Zahlung fällig!
Information der Grundstückseigentümer!
Nachdem die Geschossflächenermittlungen abgeschlossen, sowie alle Änderungen aus den Anhörungsterminen eingearbeitet wurden, fand am 16.09.2020 eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt. Hierbei wurden die Ergebnisse dem Marktgemeinderat durch das Büro Dr. Schulte | Röder vorgestellt und die Verbesserungsbeitragssatzung (VES) besprochen. Am Mittwoch, den 23.09.2020 fand eine öfftl. Gemeinderatssitzung statt, in der die VES beschlossen wurde, die Satzung ist zum 1. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Es gelten folgende vorläufige Beitragssätze (§ 6 der VES):
Grundstücksflächenbeitrag: 1,44 € (ursprünglich geplant waren 1,46 €)
Geschossflächenbeitrag: 15,14 € (ursprünglich geplant waren 15,27 €)
Die erste Rate war zum 30.11.2020 fällig - in den folgenden drei Jahren werden dann jeweils eine weitere Rate pro Jahr fällig. Natürlich kann auch der gesamte Beitrag auf einmal überwiesen werden.
Die VES-Satzung wird hier als download bereitgestellt:
pdf Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung 2020 (213 KB)
Hinweis: Grundlegendes zum Thema Verbesserungsbeiträge Markt Heidenheim, sowie Berechnungsgrundlagen sind unter diesem Link zu finden!
Heidenheim, den 03.08.2021
gez.
Susanne Feller
1. Bürgermeisterin
- Zuletzt aktualisiert: 12. September 2022