Verbesserungsbeiträge - Berechnungsgrundlagen
Flächenermittlung
Durch das Büro Dr. Schulte | Röder wurden folgende Flächen im Bereich des Marktes Heidenheim ermittelt:
Diese Flächen bilden die Grundlagen für die Verteilung des umlegungsfähigen Aufwandes für die geplanten Verbesserungsmaßnahmen im Abwasserbereich!
Gesamt beitragsfplichtige Grundstücksflächen: 1.123.136 m²
Gesamt beitragspflichte Geschossflächen: 395.991 m²
Diese Flächen bilden die Grundlagen für die Verteilung des umlegungsfähigen Aufwandes für die geplanten Verbesserungsmaßnahmen im Abwasserbereich!
Verbesserungsmaßnahmen
Folgende Verbesserungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen sind geplant und werden in die Berechnung des Verbesserungsbeitrages wie folgt einbezogen:
Hiervon wird der jeweilige Straßenentwässerungsanteil abgezogen. Dies sind für alle Maßnahmen rund 2.512.000 €.
Es verbleibt somit ein Gesamtinvestitionsaufwand ohne Straßenentwässerungskosten von 15.673.000 € (entspricht 100 %). Dieser wird noch wie folgt - entsprechend der Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser - aufgeteilt:
- Neubau Kläranlage Heidenheim-Hechlingen: 8.137.000 €
- Neubau Pumpwerk, RÜB u. Druckleitung Hohentrüdingen-Hechlingen: 2.566.000 €
- Neubau Pumpwerk, RÜB u. Druckleitung Degersheim-Heidenheim: 2.122.000 €
- Ersatzneubau Regenüberlaufbecken in Heidenheim: 2.373.000 €
- Neubau Zulaufsammler im Zuge der neuen Lage des Regenüberlaufbeckens Heidenheim: 1.720.000 €
- Sanierung Zulaufsammler im Zuge der neuen Lage des Regenüberlaufbeckens Heidenheim: 541.000 €
- Sanierung Zulaufsammler im Zuge des Neubaus der neuen Kläranlage in Hechlingen: 726.000 €
Hiervon wird der jeweilige Straßenentwässerungsanteil abgezogen. Dies sind für alle Maßnahmen rund 2.512.000 €.
Es verbleibt somit ein Gesamtinvestitionsaufwand ohne Straßenentwässerungskosten von 15.673.000 € (entspricht 100 %). Dieser wird noch wie folgt - entsprechend der Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser - aufgeteilt:
Schmutzwasseranteil: 12.347.300 € (entspricht 78,78%)Die Verteilung der einzelnen Maßnahmen auf Straßenentwässerungs-, Schmutz- bzw. Niederschlagswasserkosten erfolgt anhand einer rechtlich anerkannten Verteilungsquote, die abhängig von der Teilmaßnahme ist.
Niederschlagswasseranteil: 3.325.700 € (entspricht 21,22%)
Gesamt: 15.673.000 € (entspricht 100,00%)
Umlegungsfähiger Aufwand
Der Gesamtinvestitionsaufwand von 15.673.000 € (=Gesamtinvest 18.185.000 € ./. Straßenentwässerung 2.512.000 €)
abzgl. der Zuwendungen u. anderweitiger Einnahmen von 3.967.287 €
ergibt den umlegungsfähigen Gesamtinvestitionsaufwand von 11.705.713 €
Berechnung umlegungsfähiger Aufwand:
11.705.713 € x 65 % = 7.608.713 € (siehe auch § 6 der Verbesserungsbeitragssatzung)
abzgl. der Zuwendungen u. anderweitiger Einnahmen von 3.967.287 €
ergibt den umlegungsfähigen Gesamtinvestitionsaufwand von 11.705.713 €
Berechnung:
Gesamtinvestition: 18.185.000 €
- Straßenentwässerung: 2.512.000 €
- Zuwendungen: 3.967.287 €
= umlegungsf. Invest: 11.705.713 €
Entsprechend der Verbesserungsbeitragssatzung des Marktes Heidenheim werden hiervon 65 % mittels Vorauszahlungsbescheid für einen Verbesserungs- Erneuerungsbeitrag umgelegt, die restlichen 35 % fließen in die Abwassergebühren.
Berechnung umlegungsfähiger Aufwand:
11.705.713 € x 65 % = 7.608.713 € (siehe auch § 6 der Verbesserungsbeitragssatzung)
Die Verbesserungsbeitragssatzung kann hier heruntergeladen werden:
Grundstücks- und Geschlossflächenberechnung
Verteilung Grundstücks- und Geschossflächen
Verteilung des umlegungsfähigen Aufwandes von 7.608.713 € auf Grundstücks- und Geschossflächen:
Maßgeblich hierfür sind die Aufmaßblätter und die damit ermittelten gesamten Grundstücks- und Geschossflächen. Der Grundstückseigentümer kann die Flächen seinem Aufmaßblatt entnehmen. Die Aufmaßblätter wurden bereits im Vorfeld verschickt.
Der umlegungsfähige Aufwand wird entsprechend der prozentualen Kosten der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten verteilt.
Niederschlagswasseranteil = 21,22 % = 1.614.569 € (wird auf Grundstücksflächen verteilt)
Schmutzwasseranteil = 78,78 % = 5.994.144 € (wird auf Geschossflächen verteilt)
Die gesamten ermittelten Grundstücksflächen belaufen sich auf: 1.123.136 m²
Die gesamten ermittelten Geschossflächen belaufen sich auf: 395.991 m²
Grundstücksflächenbeitrag: 1.614.569 € : 1.123.136 m² = Beitrag: 1,44 €/m²
Geschossflächenbeitrag: 5.994.144 € : 395.991 m² = Beitrag: 15,14 €/m²
Die Beitragsbescheide wurden am 22.10.2020 erstellt und anschließend versand.
Hinweis: Keine steuerliche Absetzung von Beiträgen möglich!
Der Markt Heidenheim, bzw. die VGem Hahnenkamm geben keine steuerliche Beratung!
Wenden Sie sich hierzu an einen Steuerberater!
Wir dürfen Ihnen aber nach Rücksprache mit dem Büro Dr. Schulte | Röder folgendes mitteilen:
Wenden Sie sich hierzu an einen Steuerberater!
Wir dürfen Ihnen aber nach Rücksprache mit dem Büro Dr. Schulte | Röder folgendes mitteilen:
Hinweis auf das einschlägige BMF-Schreiben vom 09.11.2016-W C 8- S 2296 b/07!
Darin heißt es in Abs. III. Nr. 3:
„Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand oder einem von ihr beauftragten Dritten auf gesetzlicher Grundlage erbracht und mit den Hauseigentümern nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden, sind nicht im Rahmen des § 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen) begünstigt.“
Dazu zählen somit alle Verbesserungsmaßnahmen im Wasser- und Abwasserbereich.