Der Markt Heidenheim hat die Gebührensatzung für die Beseitigung von mineralischen Abfällen, Grün- und Gartenabfällen sowie Häckselgut erlassen. Die Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der VGem Hahnenkamm, Zimmer-Nr. 24, Ringstr. 12, 91719 Heidenheim in der Zeit vom 20.07.2026 – 05.08.2026 öffentlich zur Einsicht auf.
pdf Gebührensatzung für die Beseitung von Bauschutt und Grüngut ab 01.09.2026(100 KB)
Heidenheim, den 13.07.2026
Karl Schirmer
1. Bürgermeister

